Familienrecht: Auch der betreuende Elternteil muß sich manchmal am Kindesunterhalt beteiligen

von Peter Bruchhausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht   Der Grundsatz Im Unterhaltsrecht gilt der Grundsatz, daß bei Getrenntleben der Eltern der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, seinen Unterhaltsbeitrag durch Pflege und Erziehung des Kindes (also nicht durch einen Geldbetrag) leistet und alleine der andere Elternteil den Unterhalt durch Geldleistungen (so genannter Barunterhalt)…