Mietrecht: Auch der Erdgeschoßmieter muß sich an den Aufzugskosten beteiligen!
von Peter Bruchhausen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Eine lange unter den Amts- und Landgerichten strittige Frage zum Nebenkostenrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.09.2006 (Az.: VIII ZR 106/06) im Sinne der Vermieter entschieden. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des BGH zugrunde: Die beklagten Mieter bewohnten eine Wohnung des Klägers im Erdgeschoss einer Seniorenanlage,…