von Dr. Jan Finzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Das OLG Karlsruhe hat sich kürzlich mit einer interessanten Fallgestaltung aus dem Profisportbereich befasst. Konkret ging es um die Frage, ob ein früherer Torwart eines Profifußballvereins, der inzwischen als Torwarttrainer arbeitet, auf eben diese Tätigkeit verwiesen werden kann.
Der Fall
Der Versicherungsnehmer (VN), geboren 1982, war bis 2014 Torwart eines Profifußballvereins und verdiente zuletzt 434.000 EUR jährlich. Aufgrund einer Knieverletzung wurde er berufsunfähig und bezog seitdem eine Berufsunfähigkeitsrente. Im Jahr 2022 stellte der Versicherer die Leistungen ein mit der Begründung, der VN arbeite inzwischen als Torwarttrainer mit einem Jahreseinkommen von 97.000 EUR. Daraufhin erhob der Versicherungsnehmer Klage.
Zu entscheiden war damit insbesondere die Frage, ob ein Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, nach dem zu erwartenden Karriereende auf typische „Nach-Karriere-Berufe“ verwiesen werden kann.
Die Entscheidung
Das OLG Karlsruhe hat der Klage stattgegeben und dem VN die BU-Leistungen zugesprochen. Nach den Versicherungsbedingungen könne der Kläger nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die „seiner bisherigen Lebensstellung“ entspreche. Dies sei vorliegend nicht der Fall: zweifelhaft sei bereits, ob die Tätigkeit als Torwarttrainer im Hinblick auf die soziale Wertschätzung mit einem Profi-Torwart vergleichbar sei. Jedenfalls aber müsse der der Kläger nicht einen Verlust von über 75 Prozent des Bruttoeinkommens hinnehmen.
Insgesamt erübrigte sich damit auch eine Diskussion über die nicht minder interessante Frage, ob bei einem Profi-Torwart das Karriereende tatsächlich mit 40 Jahren zu erwarten ist.
Quelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2024 – 12 U 34/24
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Dr. Jan Finzel ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und verfügt in den zentralen Versicherungssparten über eine langjährige Expertise. Bei Fragen oder rechtlichen Anliegen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Finzel gern zur Verfügung.