von Dr. Jan Finzel, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Versicherungsrecht
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren zahlreiche Neuregelungen im Bereich der privaten Krankenversicherung erlassen. Zu nennen sind insbesondere die Versicherungspflicht, die Unkündbarkeit substitutiver Krankenversicherungsverträge, der Notlagentarif und die Einführung des Säumniszuschlags.
Diese Neuregelungen haben erhebliche Auswirkungen auf das Prämieninkasso. Aufgrund der Unkündbarkeit substitutiver Krankenversicherungsverträge entstehen laufend neue Prämienforderungen, und unter den Voraussetzungen des § 193 Abs. 6, 7 VVG tritt der Notlagentarif ein. Den Prämienforderungen können Gegenforderungen, gerichtet auf die Erstattung von Krankheitskosten, gegenüberstehen. Gegen diese kann der Versicherer wiederum nach der Entscheidung des BGH vom 05.12.2018 auch im Notlagentarif aufrechnen.
All dies macht es erforderlich, die Prämienforderungen genau zu erfassen und nachvollziehbar darzustellen. Ansonsten kann bei Zahlungen und Leistungsverrechnungen nicht sicher beurteilt werden, ob der Notlagentarif gem. § 193 Abs. 9 S. 1 VVG endet.
In unseren Forderungsaufstellungen werden die Prämienforderungen aus den einzelnen Tarifen nach dem exakten Zeitraum transparent und nachvollziehbar dargestellt. Gleiches gilt für Zinsen, Säumniszuschläge und Kosten.
Wir bieten seit Jahrzehnten ein komplettes System des Forderungseinzugs, das gerade den Besonderheiten der privaten Krankenversicherung Rechnung trägt.
Unser Inkasso-Team wird von drei Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung in allen Fragen des Versicherungs- und Inkassorechts geleitet. Zusätzlich verlassen wir uns auf sehr gut ausgebildete und routinierte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte. Dabei legen wir nicht nur Wert auf rechtliche Kompetenz in Beitreibungsangelegenheiten. Unsere MitarbeiterInnen begegnen den Versicherungsnehmern im telefonischen und persönlichen Umgang freundlich und mit großer Verbindlichkeit. Denn ein aktueller Schuldner kann in Zukunft auch wieder ein zuverlässiger Vertragspartner werden.