BGH bestätigt: Obliegenheitsverletzung unerheblich, wenn AVB nicht an das neue VVG angepasst wurden
von Dr. Jan Finzel, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Versicherungsrecht Der BGH bestätigt die Vorinstanzen: Wenn der Versicherer die Versicherungsbedingungen nicht an das seit 2008 geltende Recht anpasst, führen Verstöße gegen vertragliche Obliegenheiten (z. B. Sicherheitsvorschriften) nicht automatisch zur Leistungsfreiheit. Der Fall ist schnell erzählt, die Konsequenzen sind gravierend: Ein Versicherungsnehmer klagte gegen seinen Gebäudeversicherer…