Das Recht der Architekten und Ingenieure steht mittlerweile gleichrangig neben dem Baurecht. Im Spannungsverhältnis zwischen Bauherrn, Architekten bzw. Ingenieuren und Unternehmern werden die Rechtsfragen zu Honorar und Haftung immer komplexer. Planungssicherheit erhalten die Beteiligten hier durch eine vorausschauende Beratung und Vertragsgestaltung.
In der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung gewinnen technische Fragen zunehmend an Bedeutung. Eine kompetente Vertretung fordert auch vom Rechtsanwalt technisches Verständnis. Hier bringen wir unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen und Prozessen ein und setzen stets auf eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts.