Ehen werden im Himmel geschlossen – aber auf Erden gelebt. Daraus folgt die Notwendigkeit des Familienrechts. Seine hohe Relevanz zeigt sich darin, dass heute statistisch jede dritte geschlossene Ehe auch wieder geschieden wird. Die gesetzlichen Regelungen, die auch heute noch insbesondere im Güterrecht vom gesellschaftlich überholten Leitbild der Alleinverdienerehe ausgehen, sind für viele Ehepartner nicht mehr passend, so dass oftmals vertragliche Änderungen sinnvoll sind. Überlagert werden die gesetzlichen Bestimmungen durch eine immer weiter ausufernde Rechtsprechung, deren Kenntnis für eine sachgerechte Beurteilung der eigenen Position erforderlich ist.
Wir helfen unseren Mandanten seit vielen Jahren in diesem für sie persönlich wichtigen und existenziellen Lebens- und Rechtsbereich. Unser Angebot umfasst die vorsorgende Beratung sowohl in guten Zeiten durch Entwurf geeigneter Eheverträge als auch im Krisenfalle durch Konzeption geeigneter Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Wir setzen die Rechte unserer Mandanten, z.B. auf Unterhalt, schnell und zielgerichtet durch und führen das Scheidungsverfahren mit allen notwendigen Folgeverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Bereich der ehelichen Vermögensauseinandersetzung.