Herbert Brockmann
„Ein guter Rat des Anwalts ermöglicht dem Klienten eine eigene Beurteilung des Sachverhalts.“
Was hilft es dem Mandanten, wenn er einen guten Anwalt hat, aber selbst nicht nachvollziehen kann, was gut und richtig ist? „Wenig bis nichts“, meint Herbert Brockmann. Und setzt alles daran, seine Mandanten urteils- und entscheidungsfähig zu machen. „Konflikte lösen und Interessen zu vertreten“ – das war seine Motivation, als er sich für den Rechtsanwaltsberuf entschied. Noch heute leitet ihn das wie am ersten Tag.
Herbert Brockmann ist seit 1987 Rechtsanwalt und Partner der Sozietät. Im privaten Baurecht vertritt er Unternehmen, Bauträger sowie einzelne Bauherren. Er berät zudem zu Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Erbrechts – für den privaten wie für den unternehmerischen Bereich. Herbert Brockmann verantwortet außerdem die Organisation des Masseninkassos. Was immer der Tag bringt, sein Motto gilt: „Die Interessen des Mandanten gehen vor!“
Mitglied in Fachverbänden:
Deutscher Anwaltverein
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.