Die Erstellung transparenter Forderungsaufstellungen ist unerlässliche Voraussetzung eines effektiven Forderungsmanagements. Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist dies insbesondere aus zwei Gründen relevant:
– Ende des Notlagentarifs
Gem. § 193 Abs. 9 S. 1 VVG endet der Notlagentarif, wenn der Versicherungsnehmer alle rückständigen Prämienanteile, Säumniszuschläge und Beitreibungskosten ausgeglichen hat. Um dies beurteilen zu können, muss die die Forderung in allen Einzelheiten nachvollziehbar dargelegt werden. Nur so herrscht Klarheit darüber, ob der Vertrag noch im Notlagentarif geführt wird oder im Ursprungstarif fortgeführt wird.
– Aufrechnung
Darüber hinaus kann der Versicherer gegen Erstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Notlagentarif die Aufrechnung mit Prämienrückständen erklären; der BGH hat das von uns in zweiter Instanz erstrittene Urteil zugunsten des betroffenen Krankenversicherers bestätigt (BGH, Urteil vom 05.12.2018, IV ZR 81/18). Auch die Aufrechnung ist jedoch ohne Kenntnis über die genaue Höhe und Zusammensetzung der Forderung nicht möglich.
Unsere Forderungsaufstellungen erfüllen alle Anforderungen an die Transparenz. Die Forderungen werden unterschieden nach Prämien aus substitutiven Krankenversicherungsverträgen und Zusatzversicherungen, die Zinsen und Säumniszuschläge werden getrennt und nach dem exakten Zeitraum nachvollziehbar aufgeführt. Mittels unserer modernen IT-Infrastruktur können wir sowohl die Forderungsaufstellungen als auch die Sachstandsmitteilungen täglich aktualisiert im automatisierten Datenaustausch übermitteln.