Arbeitgebern und Arbeitnehmern bieten wir eine umfassende Beratung in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, damit Sie Ihre Rechte sichern und Konflikten frühzeitig vorbeugen können.
Nehmen Sie unsere Erfahrungen in Anspruch, wenn Ihr Unternehmen oder Arbeitsplatz von Veränderungen betroffen ist und Betriebsübergang oder Kündigungen bevorstehen.
Auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses verbleibt Beratungsbedarf bei Fragen zu Betriebsrenten und dem arbeitsnahen Sozialrecht.
Wenn außergerichtliche Lösungen ausbleiben, setzen wir Ihre Rechte in Prozessen vor den Arbeitsgerichten durch.