Die gesellschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Kapital- und Personengesellschaften gehört traditionell zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit. Unsere Beratung erfasst alle Phasen der unternehmerischen Tätigkeit von der Gründung bis zur Löschung. Mit unseren Mandanten erarbeiten wir Gesellschafts- und Anstellungsverträge, die den Gegebenheiten des Unternehmens Rechnung tragen.
Bei der Beratung familiennaher Gesellschaften sorgen wir für interessegerechte Nachfolge- und Güterregelungen. Gesellschafts-, familien- und erbrechtliche Belange finden hier eine ganzheitliche Beachtung. Im Bereich der Übertragung von Vermögens- und Gesellschaftsrechten auf Minderjährige wird Rechtsanwalt Arndt häufig als gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger tätig.