Wolfgang Arndt
Wolfgang Arndt ist Fachanwalt für Erbrecht. Er ist seit über 40 Jahren für die Mandanten der Sozietät tätig. Im Bereich des Erb- und Vormundschaftsrechtes wird er seit langen Jahren durch Gerichte mit Pflegschaften und Testamentsvollstreckungen beauftragt.
Testamentsgestaltung, Gesellschaftsverträge und Vorsorge für Unternehmer und Privatleute im Alter und bei behindernden Krankheiten sind Gegenstand seiner Beratung.
Seine Berufserfahrung stellt er im Wirtschafts- und Immobilienrecht in den Dienst der Mandanten. Das Internationale Privatrecht sowie internationale Rechtsfragen (englische Verhandlungssprache) sind weitere Schwerpunkte seiner Arbeit.
Mitglied in Fachverbänden:
Deutscher Anwaltverein (DAV)
ArGE Erbrecht im DAV
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
ArGe Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)