von Dr. Jan Finzel, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Versicherungsrecht
Die von dem natürlichen Edelgas Radon ausgehenden Gesundheitsgefahren sind im öffentlichen Bewusstsein noch nicht verankert. Dabei ist Radon der zweithäufigste Auslöser von Lungenkrebs. Die Euratom-Richtlinie der EU hat aus diesem Grund nun erstmals europaweit Vorgaben für Radonrichtwerte am Arbeitsplatz und in Wohnräumen geschaffen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in Deutschland zum 31.12.2018.
Welche zivilrechtlichen Konsequenzen dies für Bauunternehmer sowie Vermieter und Verkäufer von Immobilien hat, beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Finzel in dem aktuellen Aufsatz „Radon in Gebäuden – ein Haftungsrisiko?“. Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Dezemberausgabe der Zeitschrift für das gesamte öffentliche und private Baurecht (BauR 2018, 1943).
Der Aufsatz war Grundlage des Vortrags, den Dr. Finzel im Rahmen der Radon Week der European Radon Association (ERA) hielt. Die Veranstaltung wurde von der University of Applied Sciences and Arts of Southern Switzerland organisiert und fand in der Zeit vom 24.09.2018 – 28.09.2018 in Lugano / Schweiz statt.
Weiterführende Informationen zur ERA: ERA activities and events
Zum Thema Radon: Bundesamt für Strahlenschutz – die Radon-Karte