Mit dem Mietrecht kommen viele Bürger und Unternehmen in Berührung, sei es als Eigentümer und Vermieter oder als Mieter. Es ist eines der praxisrelevantesten Rechtsgebiete überhaupt, das trotz (oder gerade wegen?) zahlreicher gesetzgeberischer Reformen für den Einzelnen kaum noch zu durchdringen ist. Erschwert wird das Verständnis für das Mietrecht durch eine Vielzahl gebräuchlicher Musterverträge, die nur vordergründig Sicherheit bieten, wenn sie vom gesetzlichen Leitbild abweichen und den Anforderungen der Rechtsprechung nicht genügen. Die Inanspruchnahme kompetenter Hilfe ist daher gerade im Mietrecht ein Gebot der Vernunft.
Wir beraten und vertreten sowohl große öffentlich-rechtliche und private Vermieter wie auch viele Mieter seit Jahrzehnten und sind daher mit den auf beiden Seiten auftretenden Problemen vertraut. Dazu gehören Räumungs- und Zahlungsklagen ebenso wie Auseinandersetzungen um Nebenkosten und Streitigkeiten während und nach Beendigung des Mietverhältnisses.