Die lange Friedenszeit führt erstmals seit Jahrzehnten zu größeren Vermögen. Dadurch entsteht erhöhter Beratungsbedarf für Unternehmerfamilien und Privatleute.
Wir planen mit Ihnen Lösungen für Unternehmensnachfolgen, Testamente zur Erbfolgeregelung, Schenkungen im Vorgriff zum Erbfall, Abfindungen für Pflichtteilsverzichte, Konfliktvermeidung zwischen Nachlassbeteiligten durch Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse, Stiftungen, Liquiditätsplanung der Nachlass- steuern, also alle Probleme des lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensüberganges, selbstverständlich in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater.
Im Streitfall vertreten wir Sie im Erbscheinsverfahren, in Erbauseinandersetzungen, bei der Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, im Falle der Testamentsanfechtung, Vermächtniserfüllung etc.