OLG Hamm: Krankentagegeld nur für vollständig arbeitsunfähigen Versicherungsvermittler
von Dr. Jan Finzel, Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Versicherungsrecht Krankentagegeld wird nur dann gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer vollständig arbeitsunfähig ist, also seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Doch was passiert, wenn eine Rest-Arbeitsfähigkeit besteht? Mit solch einem Fall hatte sich kürzlich das OLG…